|
Auftritte- Gagen und Honorare
Ein schwieriges Thema ist die Gage gar nicht, denn wie in allen anderen Bereichen könnt Ihr ganz einfach nach der wirtschaftlichen Formel rechnen- wie bei allen anderen Dienstleistungen- je nach Erfolg könnt Ihr mehr oder weniger berechnen. Doch nehmen wir uns einmal ein Beispiel an einer jungen Newcomerband. Musik ist eine Dienstleistung- hier berechnet man normalerweise nach Abzug aller Selbstkosten 20 % Gewinn, sprich 20% Verdienst. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass in der Kalkulation wirklich alle Kosten mit eingeschlossen werden. Hier eine kleine Übersicht:
Rechnet man dieses einmal zusammen und teilt die Jahreskosten durch die Durschnittliche Anzahl an Gig im Jahr, so hat man die Gage leicht und schnell errechnet. 1. Er möchte Geld verdienen, dass erreicht er indem
2. Er möchte seine Besucher zufrieden stellen
Welche Bands sind für ein Veranstalter interessant?
1. Bands die die breite Masse ansprechen, also einen großen Teil des Publikums ODER
Versteht Ihr das Konzept, die Art der Veranstaltung und den Veranstalter selbst, sind das beste Vorraussetzung für eine Verhandlung.
N ach einer erfolgreichen Verhandlung solltet Ihr in jedem Fall einen Vertrag schriftlich aufsetzen und diesen mit der Post an den Veranstalter senden.
Diese könnt Ihr entsprechend ändern und als Vorlage nutzen. Es ist empfohlen bei jedem Gig einen Vertrag aufzusetzen, egal wie klein und für wen. Dies ist nicht nur eine Sicherheit für Euch, sondern zeigt auch ein gewisses Stück Professionalität.
Eine Band hat die Möglichkeit eine GbR zu gründen, dies sollte sie auch tun, soweit Einnahmen in das Musikprojekt fließen. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Katja Fleschütz (Rechtsanwältin), Maas Merget & Kollegen, Kai Nowack
Diese in den §§ 705 BGB geregelte Rechtsform ist die am weitesten gefasste Rechtsform und dient dem Gesetzgeber als Grundlage für alle anderen Personengesellschaften.
Soweit also nicht ausdrücklich für die anderen
Personengesellschaftsformen etwas anderes gesetzlich bestimmt ist,
gelten die §§ 705 BGB auch für sie.
Die GbR verfügt über eine beschränkte Rechtsfähigkeit. Das bedeutet, dass sie nach außen im Rechtsverkehr teilnehmen kann und somit Rechte und Pflichten begründet. Sie ist also fähig, Verträge abzuschließen und kann gesetzliche Ansprüche (zum Beispiel Schadensersatz) selbst geltend machen. In einem Rechtsstreit kann sie klagen und verklagt werden (Parteifähigkeit). Eine für die Band, das Musikprojekt grundsätzlich wichtige Eigenschaft einer GbR ist z.B. hier das die GbR als Haftungsperson gilt und z.B. nicht ein einzelnes Bandmitglied. Eine GbR eignet sich ebenso für die Gründung eines Startup-Unternehmens mit überschaubarem Haftungsrisiko wie zur Organisation von Bandvermögen. Sie ist die unter Freiberuflern übliche Form für einen Zusammenschluss. Häufig werden auch Projektgesellschaften (beispielsweise Musikprojekte, bands etc.) in dieser Rechtsform gegründet. Ihr großer Vorteil besteht in ihrer grundsätzlichen Gestaltungsfreundlichkeit und ihren geringen Formanforderungen, die es ermöglichen, auch nachträglich noch Anpassungen und Änderungen vorzunehmen. Bei Kaufleuten, also im gewerblichen Bereich, ist die GbR nur bei einem geringen Umsatz zulässig (nur Kleingewerbetreibende). Ihnen steht als Alternative die oHG zur Verfügung. Gründung
Für die Gründung einer GbR braucht es mindestens
zwei Gesellschafter, die einen grundsätzlich formfreien (also auch
mündlich wirksamen) Gesellschaftsvertrag abschließen. Aus Beweisgründen
und auch um Missverständnissen vorzubeugen, ist jedoch dringend
anzuraten, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen und hierzu auch
rechtzeitig professionellen Rat einzuholen. (Einen Mustervertrag findet Ihr im Downloadbereich)
Empfehlung
Die GbR benötigt kein Mindestkapital,
da ebenso wie beim Einzelunternehmer die Gesellschafter für die
Verbindlichkeiten des Unternehmens als Gesamtschuldner unbeschränkt
haften. Einlagen, die nach § 705 BGB als Beiträge durch die
Gesellschafter zu leisten sind, können in Geld, Sachwerten oder
Dienstleistungen erbracht werden. Bei der Übertragung von
Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen ins Gesellschaftsvermögen
stehen den Gesellschaftern diese als Gemeinschaft zu und nicht etwa der
GbR als solcher.
Beispiel Bei der Übertragung eines Grundstücks ins Gesellschaftsvermögen wird nicht die GbR ins Grundbuch eingetragen, sondern alle Gesellschafter. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung betrifft das Innenverhältnis
der Gesellschaft, also das zwischen den Gesellschaftern vereinbarte
"rechtliche Dürfen". Sie umfasst grundsätzlich sämtliche Tätigkeiten,
die der Verfolgung des Gesellschaftszwecks dienen. Grundsätzlich
übernehmen innerhalb einer GbR die Gesellschafter auch die
Geschäftsführung gemeinsam. Dies kann jedoch aus Gründen größerer
Flexibilität von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag geändert
werden. Denkbar sind hier zum Beispiel
Unter der Vertretung der Gesellschaft nach außen hingegen versteht man das "tatsächliche Können" gegenüber Dritten (Vertretungsmacht). Bei der GbR wird vom Gesetzgeber vermutet, dass die Vertretungsrechte der Geschäftsführungsbefugnis entsprechen. Es ist jedoch möglich, die Geschäftsführungsbefugnis und die Vertretungsmacht in unterschiedlicher Weise im Gesellschaftsvertrag festzulegen. Rechnungslegung
Da eine GbR naturgemäß keine kaufmännische
Tätigkeit ausüben kann, entfallen auch die handelsrechtlichen
Buchführungspflichten. Daher sind beim Betrieb einer GbR ausschließlich
die Vorschriften der Abgabenordnung (insbes. §§ 140 – 148 AO) zu
berücksichtigen. Dies bedeutet, dass es genügt, die Geschäftsunterlagen
so transparent zu gestalten, dass sich die erzielten Umsätze einerseits
und die daraus generierten Gewinne andererseits nachvollziehen lassen
(Überschussrechnung). Eine Bilanzierungspflicht besteht dann, wenn die
ein höherer Umsatz als 260.000 Euro im Jahr oder ein höherer Gewinn als
25.000 Euro im Kalenderjahr erzielt werden (§ 141 AO).
Junkee Club
Im Junkee Club hat Ihr Zugrif auf die Gigbörse und somit auf einen breiten Pool an Auftrittsmöglichkeiten. Bandbewerbung
Ihr möchtet Euch einem Veranstalter vorstellen? Wie das professionell geht erfahrt Ihr hier:
|
|||||||
| Music Award |
| DJ Contest |
| Chartliste |
| Promotion |
| Gigbörse |
| Radio |
| Releases |
| Das Interview |
| Junkee Club |
| Clubseiten |
| Downloads |
| Branchenverzeichnis |
Sie sind nicht eingeloggt.


